Anwalt Augsburg

Anwalt in Augsburg

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Rechtsanwalt Augsburg
Ein Rechtsanwalt ist ein Fürsprecher und Interessenvertreter für jedermann. Sofern er nicht vor kurzem die Gegenseite vertreten hat bzw. gerade vertritt oder als Notar tätig war, darf er Rechtsbeistand für seinen Mandanten sein. Angestrebt wird in erster Linie eine außergerichtliche Einigung. Aber auch vor Gericht setzt sich der Anwalt für seinen Mandanten ein bzw. versucht sein Verhalten zu erklären, wenn er von dessen Unschuld überzeugt ist.

Voraussetzung für den Beruf sind Abitur und ein zweijähriges Jurastudium. Da zwischen 18 und 50 Prozent der Studenten die erste Prüfung nicht bestehen, sind Nachilfekurse gefragt. Sogenannte Repetitorien bereiten die jungen Leute auf die Prüfungen vor. In der Regel ist die Chance in dem Beruf Arbeit zu finden deutlich höher je besser das Prüfungsergebnis ist. Sobald nach zweijährigem Staatsexamen die erste Staatsprüfung geschafft ist, folgt ein zweijähriges Referendariat, eine Art Praktikum. Anschließend wird das zweite Staatsexamen abgelegt. Ist auch dieses geschafft, erhalten Sie die Genehmigung (Approbation) für die Tätigkeit als juristischer Beistand.

Um Berufserfahrung zu sammeln sollten Sie erst einmal in einer Kanzlei zusammen mit wenigstens einem anderen Rechtsanwalt arbeiten, denn das macht es ihnen leichter, wenn sie selbstständig arbeiten möchten.

Viele Rechtsanwälte spezialisieren sich auf ein Fachgebiet. In diesem Fall sind regelmäßige Fortbildungen Pflicht.

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